Transportschäden

Wer kennt das nicht… Sie kommen nach Ihrem Flug am gewünschten Flughafen an, warten auf Ihr Gepäckstück und dann passiert das: Ihr Koffer liegt beschädigt am Förderband. Ein Rad fehlt oder ein Griff ist gebrochen. Manchmal weist das Gepäckstück sogar einen Bruch auf. Besonders ärgerlich wird es, wenn der Schaden erst zu Hause bemerkt wird, wenn sich zum Beispiel das Kofferschloss nicht mehr öffnen lässt. All diese Schäden sind sogenannte „Transportschäden“ und fallen nicht unter die Herstellergarantie.

Was tun?

Grundsätzlich gilt: Sie sind mit Ihrem Flugticket automatisch versichert. Sollte Ihnen also ein Transportschaden bereits am Flughafen auffallen, suchen Sie bitte umgehend den Lost and Found Schalter oder ortsüblichen Handling Agent auf und holen Sie Sich einen sogenannten „Damage Report“ oder „Schadensbericht“. Dieser dient Ihnen als Bestätigung für eine etwaige Reparatur oder Schadensersatz. Mit diesem Schreiben kontaktieren Sie am besten die Fluglinie, da die anschließenden Vorgehensweisen von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich sind. Viele Fluglinien haben fixe Partnerfirmen für die Durchführung der Reparaturen.

Sollten Sie einen versteckten Schaden finden, wie zB ein gebrochenes Gestänge oder ein defektes Schloss, können Sie diesen Schaden bis zu 5 Tage nach Ihrer Reise bei Ihrer Fluglinie melden.

Falls die Fluglinie aus bestimmten Gründen die Reisegepäckversicherung nicht in ihren AGB’s inkludiert hat, gibt es noch die Möglichkeit den Flugschaden mit dem dazugehörigen Schadensbericht über die handelsüblichen Kreditkarten geltend zu machen.

Für weitere Fragen und Hilfestellungen zu diesem Thema, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.